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Generalplanungen

Die Arbeitsteilung zwischen Architektur und Baumanagement hat sich bewährt. Wir als Generalplanerin bieten Projektmanagement- und Ausführungskompetenzen an. Die Projektierungs- und Planungskompetenzen bleiben bei der Architektur. Die weiteren Planer*innen stehen im direkten Auftragsverhältnis zur Generalplanung. Die Auftraggeber*innen werden dabei vor allem in der Projektierungs- und Planungsphase entlastet. Die Unternehmer*innen haben, im Unterschied zum Gesamtleistungsmodell, die Auftraggeber*innen als direkte Vertragspartner*innen. In diesem Modell wird die Leitung, Koordination und Administration – Leistungen, welche die Bauherrschaft der Generalplanung delegiert – mittels Generalplanungszuschlag vergütet.

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